06.02.2024
Tarifverträge für landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen
Am 06.02.2024 hat die IG BAU unser Angebot angenommen; d. h. folgende „Bundesempfehlung Landwirtschaft“ wurde akzeptiert:
- für Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt in den ersten vier Monaten der Beschäftigung eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (2024: € 12,41/2025: € 12,82). Zusätzlich erhalten diese Beschäftigten, wenn sie in Vollzeit arbeiten und einen auf mindestens zehn Wochen befristeten Arbeitsvertrag erfüllen, eine Prämie in Höhe von € 30,00 je voll gearbeiteten Monat, wenn sie ihre Arbeitsleistung nicht vorzeitig aufgeben. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig.
- in den anderen Entgeltgruppen werden die Löhne/Gehälter ab dem 01.01.2024 um 3,9% und ab dem 01.01.2025 um 3,8% angehoben.
- Vollzeitbeschäftigte erhalten mit der Lohnabrechnung für März 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von € 350,00. Vollzeitbeschäftigte, die im Dezember 2024 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine weitere Inflationsausgleichsprämie mit der Abrechnung für Dezember 2024 in Höhe von € 350,00. Der Anspruch auf die Prämie besteht nicht für Kalendermonate, in denen im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 kein Anspruch auf Entgelt/Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestand. Beschäftigten, denen bereits eine oder mehrere Inflationsausgleichsprämien von insgesamt € 3.000,00 gewährt wurden, erhalten im März 2024 und ggf. Dezember 2024 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils € 350,00 brutto. Der Anspruch besteht nicht für Kalendermonate ohne Anspruch auf Entgelt/Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Lohn-/Gehaltstarifvertrag für Niedersachsen hat eine Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2025.
Der Tarifvertrag für Auszubildende vom 24.01.2023 gilt dagegen unverändert bis zum 31.12.2024. Diesbezüglich werden wir erst Ende 2024 Tarifverhandlungen mit der IG BAU aufnehmen.
Am 06.02.2024 hat die IG BAU unser Angebot angenommen; d. h. folgende „Bundesempfehlung Landwirtschaft“ wurde akzeptiert:
- für Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt in den ersten vier Monaten der Beschäftigung eine Vergütung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns (2024: € 12,41/2025: € 12,82). Zusätzlich erhalten diese Beschäftigten, wenn sie in Vollzeit arbeiten und einen auf mindestens zehn Wochen befristeten Arbeitsvertrag erfüllen, eine Prämie in Höhe von € 30,00 je voll gearbeiteten Monat, wenn sie ihre Arbeitsleistung nicht vorzeitig aufgeben. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig.
- in den anderen Entgeltgruppen werden die Löhne/Gehälter ab dem 01.01.2024 um 3,9% und ab dem 01.01.2025 um 3,8% angehoben.
- Vollzeitbeschäftigte erhalten mit der Lohnabrechnung für März 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von € 350,00. Vollzeitbeschäftigte, die im Dezember 2024 in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine weitere Inflationsausgleichsprämie mit der Abrechnung für Dezember 2024 in Höhe von € 350,00. Der Anspruch auf die Prämie besteht nicht für Kalendermonate, in denen im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 kein Anspruch auf Entgelt/Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestand. Beschäftigten, denen bereits eine oder mehrere Inflationsausgleichsprämien von insgesamt € 3.000,00 gewährt wurden, erhalten im März 2024 und ggf. Dezember 2024 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils € 350,00 brutto. Der Anspruch besteht nicht für Kalendermonate ohne Anspruch auf Entgelt/Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Der Lohn-/Gehaltstarifvertrag für Niedersachsen hat eine Laufzeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2025.
Der Tarifvertrag für Auszubildende vom 24.01.2023 gilt dagegen unverändert bis zum 31.12.2024. Diesbezüglich werden wir erst Ende 2024 Tarifverhandlungen mit der IG BAU aufnehmen.