26.07.2023
Tarifverträge für die in den privaten Forstbetrieben im Bundesland Niedersachsen beschäftigten Forstangestellten
Der Gehaltstarifvertrag vom 24.06.2021 ist mit Schreiben aus Mai 2023 seitens des BDF zum 30.06.2023 gekündigt worden. Die Kündigung erfolgte nicht fristgerecht, so daß diese erst zum 31.07.2023 griff.
Der BDF forderte zum 01.07.2023 eine Anhebung der Entgelte um 9,5% sowie zum 01.07.2024 weitere 6,5%. Ferner wurde eine Erhöhung der Sachleistungen um 12% sowie eine Jagdaufwandsentschädigung (€ 200,00 p. a.) verlangt.
Am 26.07.2023 konnte eine Einigung erzielt werden, die von dem BDF am 01.08.2023 bestätigt wurde:
1. Die Gehälter werden ab dem 01.08.2023 um 5% sowie ab dem 01.08.2024 um weitere 5% angehoben.
2. Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.08.2023 bis 30.09.2025.
3. Ferner wurde ein Tarifvertrag zur Minderung inflationsbedingter Belastungen abgeschlossen, der am 01.07.2023 in Kraft getreten ist. Die Laufzeit ist bis 31.12.2024.
Der Gehaltstarifvertrag vom 24.06.2021 ist mit Schreiben aus Mai 2023 seitens des BDF zum 30.06.2023 gekündigt worden. Die Kündigung erfolgte nicht fristgerecht, so daß diese erst zum 31.07.2023 griff.
Der BDF forderte zum 01.07.2023 eine Anhebung der Entgelte um 9,5% sowie zum 01.07.2024 weitere 6,5%. Ferner wurde eine Erhöhung der Sachleistungen um 12% sowie eine Jagdaufwandsentschädigung (€ 200,00 p. a.) verlangt.
Am 26.07.2023 konnte eine Einigung erzielt werden, die von dem BDF am 01.08.2023 bestätigt wurde:
1. Die Gehälter werden ab dem 01.08.2023 um 5% sowie ab dem 01.08.2024 um weitere 5% angehoben.
2. Der Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit vom 01.08.2023 bis 30.09.2025.
3. Ferner wurde ein Tarifvertrag zur Minderung inflationsbedingter Belastungen abgeschlossen, der am 01.07.2023 in Kraft getreten ist. Die Laufzeit ist bis 31.12.2024.